Mit der zunehmenden Popularität von Nikotinbeuteln und Weiss Snus in ganz Europa taucht immer häufiger die Frage auf: Gelten Nikotinbeutel in der EU als Novel Food? Die kurze Antwort lautet: Nein – doch die tatsächliche Rechtslage ist deutlich vielschichtiger.
In diesem Artikel erklären wir, was „Novel Food“ bedeutet, wie Nikotinbeutel derzeit in der EU eingeordnet werden und welche Regulierungen in den kommenden Jahren auf Verbraucher und Hersteller zukommen könnten. Zudem finden Sie natürliche Stellen, um interne Links zu beliebten Produktkategorien zu setzen.
Was ist Novel Food – und warum trifft es auf Nikotinbeutel nicht zu?
Nach der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (EU 2015/2283) gilt ein Produkt als Novel Food, wenn es:
- verzehrt und verdaut wird,
- vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurde und
- rechtlich als Lebensmittel eingestuft ist.
Keine dieser Bedingungen treffen auf Nikotinbeutel zu. Sie werden nicht geschluckt, nicht verdaut und nicht als Lebensmittel betrachtet. Der Nikotinaufnahmeweg erfolgt über die Mundschleimhaut – ähnlich wie bei Kaugummis oder Lutschtabletten.
Daher:
- Nikotinbeutel gelten in keinem EU-Mitgliedstaat als Novel Food.
- Eine Novel-Food-Zulassung ist nicht erforderlich.
Wie Nikotinbeutel aktuell in der EU reguliert werden
Da Nikotinbeutel nicht unter die Novel-Food-Verordnung fallen, bestimmt jedes Land seine eigene Produktkategorie. Deshalb unterscheiden sich die Märkte innerhalb Europas so stark.
1. Verbraucherprodukt (häufigste Einstufung)
In vielen EU-Staaten gelten Nikotinbeutel als gewöhnliche Verbraucherprodukte unter:
- der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD),
- der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung),
- und der REACH-Chemikaliengesetzgebung.
Länder, die dieses Modell nutzen: Deutschland, Niederlande, Belgien (mit neuen Einschränkungen), Spanien.
2. Tabakähnliches Produkt (trotz Tabakfreiheit)
Einige Länder behandeln Nikotinbeutel ähnlich wie Tabakprodukte hinsichtlich Verpackung oder Marketingregeln – obwohl sie keinerlei Tabak enthalten. Beispiele: Dänemark, Norwegen.
3. Arzneimittel (selten)
Nur wenn Nikotinbeutel mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden („hilft beim Rauchstopp“), gelten sie als Arzneimittel. Normale aromatisierte Nikotinbeutel fallen nicht darunter.
Kommende EU-Regulierung: TPD3
Die EU arbeitet derzeit an einem neuen Regulierungsrahmen für tabakfreie Nikotinprodukte, allgemein als TPD3 bezeichnet. Erwartete Änderungen umfassen:
- EU-weit einheitliche Nikotinobergrenzen,
- standardisierte Verpackungen und Warnhinweise,
- eine EU-weite Altersgrenze von 18+,
- mögliche Aromaregelungen.
Die Umsetzung wird voraussichtlich zwischen 2025 und 2027 erfolgen.
Warum Nikotinbeutel nicht als Novel Food gelten – Übersicht
| Sind Nikotinbeutel Novel Food? | Nein |
| Werden sie als Lebensmittel eingestuft? | Nein |
| Brauchen sie eine Novel-Food-Zulassung? | Nein |
| Aktuelle Regulierung? | Nationale Verbraucherschutzgesetze |
| Zukünftige Regulierung? | TPD3 (EU-weit harmonisiert) |
Was bedeutet das für Verbraucher?
Egal ob fruchtige Sorten, starke Nikotinbeutel oder erfrischende Minzvarianten: Nikotinbeutel bleiben in den meisten EU-Ländern legal erhältlich, doch die exakten Regeln unterscheiden sich weiterhin von Land zu Land.
Fazit: Nikotinbeutel sind kein Novel Food
Trotz häufiger Gerüchte zählen Nikotinbeutel & Snus nicht als Novel Food und unterliegen daher nicht diesem Regulierungsrahmen. Stattdessen greifen allgemeine Verbraucherschutzgesetze, während mit TPD3 ein einheitliches EU-Regelwerk in Vorbereitung ist.
Bis dahin können Nutzer weiterhin sichere, konforme Nikotinbeutel bei vertrauenswürdigen Händlern wie PouchDaddy erwerben.


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